Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Rückerstattung eines aus einer Rentennachzahlung gezahlten Betrages wegen gewährter wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe - Vorliegen eines Verwaltungsaktes bei einer an den Kläger gerichteten Zahlungsaufforderung - Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1961 - VII A 730/59
- BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.03.1960 - V C 18.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61
Hieraus folgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]) ausgeführt und seitdem in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG V C 91.55vom 23. Januar 1957, BVerwG V C 81.56 vom 13. Februar 1957 und BVerwG V C 18.58 vom 23. März 1960) entschieden hat, - abgesehen von dem hier nicht in Betracht kommenden Fall des § 4 TbcVO - ein Verbot, die Rückerstattung gewährter Tuberkulosehilfe zu verlangen.Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 23. März 1960 - BVerwG V C 18.58 - ausgeführt hat, kann dahingestellt bleiben, ob aus Art. 3 GG auch Pflichten der.
Wie der Senat in der Entscheidung BVerwG V C 18.58 vom 23. März 1960 eingehend dargelegt hat, könnte die Behörde aus einer Erklärung der dort wie hier zur Erörterung stehenden Art Rechte nur herleiten, wenn der Kranke die Erklärung freiwillig und nach zutreffender Belehrung über die Rechtslage abgegeben hätte.
- BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61
Hieraus folgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]) ausgeführt und seitdem in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG V C 91.55vom 23. Januar 1957, BVerwG V C 81.56 vom 13. Februar 1957 und BVerwG V C 18.58 vom 23. März 1960) entschieden hat, - abgesehen von dem hier nicht in Betracht kommenden Fall des § 4 TbcVO - ein Verbot, die Rückerstattung gewährter Tuberkulosehilfe zu verlangen. - BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61
Auf jeden Fall läßt Art. 3 GG dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der gewährenden Verwaltung einen weiten Spielraum (BVerwGE 12, 63 [BVerwG 15.02.1961 - V C 248/58]), der es ermöglicht, den Kranken, der während seiner Erkrankung eine Rente erhält, anders zu behandeln als den Kranken, dem die Rente erst nachträglich gewährt wird. - BVerwG, 13.02.1957 - V C 81.56
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61
Hieraus folgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]) ausgeführt und seitdem in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG V C 91.55vom 23. Januar 1957, BVerwG V C 81.56 vom 13. Februar 1957 und BVerwG V C 18.58 vom 23. März 1960) entschieden hat, - abgesehen von dem hier nicht in Betracht kommenden Fall des § 4 TbcVO - ein Verbot, die Rückerstattung gewährter Tuberkulosehilfe zu verlangen.
- BVerwG, 28.11.1962 - V B 122.62
Abtretung von Rentenansprüchen an den Träger der Tuberkulosehilfe (Tbc-Hilfe) - …
Das Verbot gilt auch für den Fall, daß der Leistungsempfänger in einer mit der zuständigen Behörde getroffenen Vereinbarung die ihm gewährte Tuberkulosehilfe als Vorschuß für eine ihm zu bewilligende Rente anerkannt und seine etwaigen Rentenansprüche an diese Behörde abgetreten hat (vgl. Urteile vom 23. März 1960 - BVerwG V C 18.58 - und vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 56.61 und BVerwG V C 72.61 -).